Kolumne: Steuerhilfe mit Steuerberater Christoph Ferber

 

Der Jahreswechsel naht. Damit beginnt eine wichtige Phase für Unternehmer und Selbstständige, aber auch für Gründer und Privatleute. Nun gilt es, die Weichen für Ihre strategischen und betriebswirtschaftlichen Ziele im nächsten Jahr zu stellen. Für Unternehmer bedeutet das vor allem, möglicherweise die Verlagerung von Zahlungsflüssen zu bedenken. Wer Steuern sparen möchte, sollte noch in diesem Jahr in notwendige Anschaffungen, Waren oder Verbrauchsmaterialien investieren, Anzahlungen leisten und Dienstleistungen vorziehen, um den Gewinn zu schmälern. Wer im kommenden Jahr eine gute Bonität beispielsweise für einen Immobilienkauf benötigt, sollte indes den Jahres-Gewinn möglichst hoch halten, damit die Bank bei einer Kreditanfrage grünes Licht gibt. Daran anknüpfend ist das Rating des Unternehmens durch Kreditinstitute ebenfalls entscheidend, das nicht zuletzt durch das Eigenkapital beeinflusst wird. Hier sollte also ein gesundes Verhältnis von Einnahmen und Herausnahmen gewahrt werden. Aber auch für Nutzer eines Firmenwagens gilt: Nur zum Jahreswechsel kann von der 1-Prozent-Regelung auf das Fahrtenbuch gewechselt werden. Sollten Sie also festgestellt haben, dass Sie den PKW deutlich weniger privat nutzen als geschäftlich, können hier übers Jahr betrachtet mehrere Tausend Euro gespart werden. Doch auch bei Gründungen oder Betriebsaufgaben kann es entscheidende Vor- und Nachteile geben, die mit dem Jahreswechsel in Verbindung stehen. Etwa wenn sich jemand aus dem Angestelltenverhältnis heraus für die Selbstständigkeit entscheidet und in diesem Jahr eine Abfindung erhalten hat. In Summe sind es aber auch oft die Kleinigkeiten, die am Ende des Jahres unter die Lupe genommen werden sollten: Gibt es offene Forderungen, die nächstes Jahr verjähren? Stehen noch Spenden aus? Oder brauchen Sie noch neues Arbeitsgerät fürs Büro, das Sie im Rahmen der neuen GWG-Grenze direkt abschreiben können? Diese Fragen sollten Sie sich stellen. Oder noch besser: Diese Fragen sollte Ihnen ihr Steuerberater stellen. Wer jetzt noch nicht von ihm gehört hat, sollte sich dringend um einen Termin bemühen.

 

Ihr Christoph Ferber

 

Christoph Ferber ist seit 2006 Geschäftsführer der Steuerberater am Niederrhein GmbH und beschäftigt aktuell rund 20 fachlich ausgebildete Mitarbeiter.