Lohnsteuer-Optimierung: Zufriedene Mitarbeiter ohne Erhöhung des Bruttogehalts!

 

Wenn Mitarbeiter den Wunsch nach einer Gehaltserhöhung anmelden, verbinden viele Arbeitgeber damit automatisch eine Erhöhung des Bruttolohns, dabei geht es dem Fragenden unterm Strich lediglich um eine finanzielle Verbesserung seiner Lebenssituation. In vielen Fällen ist diese ohne eine Erhöhung des Bruttolohns und den damit einhergehenden Kosten durch Steuern und Sozialabgaben möglich. Lohnsteuer-Optimierung heißt das Zauberwort, das viele Steuerberater – aus meiner Sicht unverständlicherweise – außer Acht lassen. Bei der Lohnsteuer-Optimierung gilt es, die individuellen Lebenssituationen und Bedürfnisse der Angestellten zu durchleuchten, um Kompensationsmodelle zu entwickeln, die steuer- und sozialabgabenfrei funktionieren. Das beginnt bei Reise- und Fahrtkosten, reicht über Sachleistungen und Gutscheinkarten bis hin zu den Kindergartenbeiträgen. Wenn ein Mitarbeiter viel mit dem Privatwagen zu Kunden fährt, dabei in Hotels übernachten muss und sich selbst verpflegt, können die dabei anfallenden Kosten erstattet werden. Aber auch die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit sind ohne Sozialversicherungsbeitrag pauschal mit einem Steuersatz von 15 Prozent –  und damit deutlich unter dem normalen Steuersatz – zu kompensieren. Sollte beim Arbeitnehmer der Wunsch nach einem Handy, Computer oder Laptop bestehen, ist eine Überlassung des Arbeitgebers ebenfalls eine Variante, den Mitarbeiter besser zu stellen, ohne unnötige Abgaben zu zahlen. Zudem gibt es monatlich einen Freibetrag von 44 Euro, der in Form eines Gutscheins oder einer Gutscheinkarte an die Mitarbeiter ausgeschüttet und von diesen entweder direkt ausgegeben oder bis zu einer Grenze von 3.000 Euro angespart werden kann. Ist ihr Mitarbeiter Mutter oder Vater eines Kindes, ist überdies die ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung der Kindergartenkosten oft ein reizvolles Modell, die monatlich gut und gerne 300 bis 500 Euro betragen können. Das gilt sogar für den Fall, dass der Lebenspartner ihres Angestellten die Kosten trägt und nicht der Angestellte selbst. Diese Fälle sind lediglich Beispiele aus einer ganzen Reihe von Möglichkeiten, die Arbeitnehmer haben, um ihre Mitarbeiter ohne Bruttogehaltserhöhung besser zu stellen. In der Regel muss sich Ihr Steuerberater dafür lediglich einmal die Liste Ihrer Mitarbeiter zur Brust nehmen. Sprechen Sie ihn darauf an und fragen Sie ihn, warum er Sie noch nie darauf angesprochen hat!

 

Ihr Christoph Ferber

 

 

Christoph Ferber ist seit 2006 Geschäftsführer der Steuerberater am Niederrhein GmbH und beschäftigt aktuell rund 20 fachlich ausgebildeten Mitarbeiter.