Mit warmer Hand Dinge regeln

Warum es sinnvoll ist, rechtzeitig ein Testament zu formulieren

Der Tod eines nahen Angehörigen bringt nicht nur tiefe Trauer, sondern ist auch Schauplatz der Familiengeschichte, persönlicher Animositäten, psychologischer Verwicklungen und enttäuschter Erwartungen, aber auch des Hasses und der Leidenschaft, des Geldes und der Macht. Von Großzügigkeit bis Geiz, von Idealismus bis Gier, lässt sich alles beobachten. Und keiner ist davor gefeit, sich selbst in einer solchen Situation wiederzufinden, sei es durch Miterben, vielleicht auch nur gesteuert durch deren Partner, oder sei es durch eigene Unzulänglichkeiten. Und schon werden die Vorstellungen des Erblassers, der stolz ist, der nächsten Generation sein Vermögen zu übertragen und damit Gutes zu tun, ins Gegenteil verkehrt. Sich verhärtende Fronten entstehen dabei häufig nicht nur wegen der Verteilung von Gegenständen oder der Berücksichtigung ansonsten nicht Erbberechtigter; die Erbfrage wird zum Stellvertreterkrieg.

Klaas & Kollegen Warum es sinnvoll ist, rechtzeitig ein Testament zu formulieren

Der weitsichtige Erblasser schafft daher durch eindeutige Regelungen hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses Klarheit für seine Erben. Auf diese Weise können subjektive Gefühle, im Verhältnis zu den Miterben schlechter behandelt worden zu sein, minimiert, Streitigkeiten sogar gänzlich ausgeschlossen werden.
Ein weiterer wichtiger Grund für die Formulierung des letzten Willens ist der Wunsch, Themen wie zum Beispiel den Erhalt eines Unternehmens, die Verwendung von Teilen des Nachlasses zur Unterstützung sozialer Einrichtungen oder den Umgang mit Dingen von ideellem Wert über den eigenen Tod hinaus zu regeln. Kinder, die noch am Anfang ihrer Ausbildung stehen, können neben der gerechten Berücksichtigung auch die gleiche Unterstützung bis zum Abschluss erwarten wie Kinder, die ihre Ausbildung vielleicht bereits auf Kosten der Eltern beendet haben. Also sind hier Regelungen erforderlich, die neben der gleichen Erbquote Zusatzleistungen berücksichtigen, um alle gleich zu behandeln. Dies auch und gerade dann, wenn der Tod vermeintlich noch in weiter Ferne liegt. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass Verfügungen von Todes wegen nicht statisch, sondern den jeweiligen Lebensphasen und den Entwicklungen der Kinder anzupassen sind.

Tritt der Todesfall dann nämlich ein – auch wenn dies nicht plötzlich und unerwartet geschieht –, ist der unwiderrufliche Verlust eines Menschen zunächst eine extreme psychische Belastung für die Angehörigen, wodurch geordnetes Handeln oft erschwert wird. Leider nimmt der Gesetzgeber auf Trauer und Schmerz nur begrenzt Rücksicht und fordert in manchen Fällen die Einhaltung relativ kurzer Fristen. So ist es kein Einzelfall, dass Erben auch und gerade bei umfangreichen Nachlässen aufgrund hoher Verbindlichkeiten des Erblassers, die nun den Nachlass treffen, ihr Erbe hinsichtlich einer möglichen Überschuldung prüfen müssen.
Ein weiteres und sehr verbreitetes Problem stellen gut gemeinte, aber selbst „gebastelte“ Testamente dar. Das beginnt mit fehlerhaft genutzten Fachbegriffen, hinter denen sich bestimmte, nicht selten gar nicht gewollte rechtliche Regelungen verstecken. Der Vorerbe ist eben kein befreiter Vorerbe, die als „Berliner Testament“ überschriebene letztwillige Verfügung ist hinsichtlich der weiteren Regelungen alles andere als eindeutig, und wenn dann erst einmal sich widersprechende Regelungen vorhanden sind, ist der Streit fast unausweichlich. Auch Schenkungen zu Lebzeiten führen schnell zu erheblichen Streitigkeiten. Und die besondere testamentarische Anerkennung für die Pflege des Erblassers durch ein Kind sollte im Interesse dieses Kindes als Zusatzleistung transparent gestaltet sein.

Klaas & Kollegen Warum es sinnvoll ist, rechtzeitig ein Testament zu formulieren

Um später irreversible Nachteile zu vermeiden, ist es daher auf jeden Fall sinnvoll, sich so früh wie möglich Expertenrat einzuholen – als Erblasser früh genug zu Lebzeiten und als Erbe baldmöglich nach dem Eintritt des Todesfalls. „Leider ist der Tod und alles, was damit zusammenhängt, bei uns nach wie vor ein Tabu-Thema“, weiß die Erbrechtsexpertin und Fachanwältin für Familienrecht, Nicole Suhadi, von der Anwaltskanzlei Klaas & Kollegen in Krefeld. „Viele scheuen davor zurück, sich mit den Konsequenzen des eigenen Todes zu beschäftigen. Zudem besteht die Sorge, dass vertragliche Regelungen mit finanziellen Auswirkungen für nahe Verwandte schon zu Lebzeiten zu Problemen oder gar Zerwürfnissen führen können.“ Unsicherheit tritt sehr häufig bei dem Wunsch auf, einen regelnden Vertrags zu schließen, und das gilt nicht nur für Erbverträge, sondern auch bereits für Eheverträge. Denn wenn der Regelungswunsch nicht von allen Seiten getragen wird, setzt eine Partei dies schnell mit einem Mangel an Vertrauen gleich. Dabei ist es oft gerade das Fehlen einer klaren Regelung, das zu Problemen führt. „Wenn Konfliktpotenzial vorhanden ist, wird es sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch realisieren“, weiß Rechtsanwältin Suhadi aus ihrer 27-jährigen Tätigkeit im Familien- und Erbrechtrecht zu berichten. Es ist also besser, die Erben nicht mit dieser Situation allein zu lassen, ein klares und rechtlich einwandfreies Testament zu formulieren und auch die Vor- und Nachteile eines Testamentsvollstreckers abzuwägen. Dabei kann der Erblasser in Ruhe entscheiden, ob er seine Überlegungen bereits zu Lebzeiten kommunizieren möchte oder dies den Ausführungen in seiner letztwilligen Verfügung vorbehält. Für die Beauftragung eines Rechtsanwalts bei der Formulierung und Abwicklung eines Testaments spricht zudem die für den Laien kaum überschaubare Komplexität des Erbrechts, bei dem diverse Gestaltungsmöglichkeiten den individuellen Interessen des Erblassers folgen sollten. Schließlich sind die Regelungen anhand der steuerlichen Belastungen zu prüfen. „Erbrecht ist eine Mathematikaufgabe mit vielen Variablen“, erklärt Nicole Suhadi. Da sich das Thema Erben durch alle Lebensgebiete zieht, spielen die unterschiedlichsten Rechtsgebiete eine Rolle. So kann zum Beispiel geregelt werden, wer wie viele Anteile an einem Familienunternehmen bekommt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Neben der Familie können Freunde bedacht werden oder es kann an Organisationen, die der Erblasser unterstützen möchte, Geld gegeben werden. Sollen Schenkungsfreibeträge ausgenutzt werden, kann man schon zu Lebzeiten Schenkungen vornehmen, zum Beispiel Immobilien überschreiben, wobei etliche, unterschiedlich wirkende, Sicherheiten für die Interessen der Interessen des Erblassers in Betracht kommen.

Parallel zum Testament sollten Regelungen für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit und/oder Geschäftsunfähigkeit getroffen werden. Und das bereits zum Zeitpunkt der zweifelsfrei vorhandenen Geschäftsfähigkeit. Denn das eigene Vermögen hilft nicht, wenn Angehörige oder Betreuer trotz ausreichender Substanz einschneidende Einschränkungen in die Lebensführung aufzwingen.

„Wir hatten gerade wieder einen Fall eines älteren Ehepaars, das im Vertrauen auf den jeweils anderen Partner für den Fall der Geschäftsunfähigkeit keine Regelung getroffen hatte. Aufgrund einer eingetretenen Geschäftsunfähigkeit eines Ehepartners wurde wegen der Gebrechlichkeit des anderen Ehepartners ein gerichtlich bestellter Betreuer bestimmt. Dieser entschied die Unterbringung in einem Pflegeheim, obwohl ausreichend Vermögen vorhanden war, um im eigenen Haus eine 24-Stunden-Betreuung über einen längeren Zeitraum zu finanzieren. Aus Kostengründen wurde er dann auch noch in einem preisgünstigen, aber weit entfernten, Pflegeheim untergebracht. Die Ehefrau war verzweifelt, da sie ihren Mann aus eigenen Stücken nicht mehr besuchen konnte, was bei ihr innerhalb kürzester Zeit zu einem rapiden gesundheitlichen Verfall führte“, erinnert sich Nicole Suhadi und fügt hinzu: „Es war ein hartes Stück Arbeit, bis wir gerichtlich erwirken konnten, dass die Frau ihr gemeinsames Schicksal wieder in die Hand nehmen durfte. Eine simple Verfügung ein paar Jahre zuvor, und die Eheleute hätten sich diese Erfahrung erspart.“

“Leider ist der Tod, und alles was damit zusammenhängt, bei uns nach wie vor ein Tabuthema. Viele scheuen davor zurück, sich mit der Zeit nach dem eigenen Tod zu beschäftigen.”

„Manchmal sind es leider auch die eigenen Kinder, die auf eine kostengünstigere Unterbringung ihrer Eltern in einem Heim drängen, anstatt die persönliche Pflege zu Hause zu ermöglichen, obwohl dafür genügend Geld vorhanden wäre“, ergänzt der Seniorpartner und geschäftsführende Gesellschafter Wilhelm Klaas. Aber auch wenn keine Missachtung persönlicher Bedürfnisse oder böser Wille im Spiel ist, kommt es oft einfach aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen zu Konflikten. Ob große oder kleine Themen – der Grad des Zerwürfnisses unter den Erben steht nicht immer in Abhängigkeit von der vermuteten Bedeutung der Angelegenheit. Ohne Regelung ist der Streit programmiert, wenn ein Kind eines verstorbenen Unternehmers gerne das Familienunternehmen weiterführen will, während seine Geschwister lieber verkaufen würden, um das Geld anderweitig zu verwenden. Was geschieht mit den Katzen oder Hunden einer Verstorbenen? Wie gehen die Erben mit Gegenständen von ideellem Wert um, deren Erhalt dem Erblasser am Herzen lag?
Wie man deutlich sehen kann, empfiehlt es sich aus emotionaler und finanzieller Sicht, in Bezug auf sein Testament rechtzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen. Nach einer Bestandsaufnahme der persönlichen Situation kann dann entschieden werden, ob und welche Regelungen im eigenen Fall getroffen werden sollten oder ob es in Ordnung ist, die gesetzlichen Vorgaben mit einzelnen Ausnahmen anzuwenden. Je komplexer die Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso wichtiger wird es, genaue Gedanken über deren Regelung anzustellen. Darüber hinaus sollten Testamente regelmäßig überprüft werden, weil sich die Grundlagen vergangener Lebenssituationen, Vermögenslagen und darauf begründeter Entscheidungen immer ändern können.

Bei der Kanzlei Klaas & Kollegen in Krefeld steht die Erbrechtsspezialistin, Rechtsanwältin Nicole Suhadi, zugleich Fachanwältin für Familienrecht, zusammen mit dem Team der Fachanwälte für mitbetroffene Rechtsgebiete, gerne für eine erste Beratung zur Verfügung. Bei Interesse können danach die Grundlagen für mögliche Regelungen anhand der jeweiligen Vermögens- und Familienstruktur ausführlich besprochen und Handlungsalternativen aufgezeigt werden.

 

Klaas & Kollegen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Nicole Suhadi – Fachanwältin für Familienrecht, Eichendorffstraße 25, 47800 Krefeld, Telefon: 02151-7374-782, www.klaas.de