Ein Blick in Städte-Rankings fördert im Falle Krefelds bekanntermaßen selten Erfreuliches zutage. Legt man für die Beliebtheit und das Wachstum einer Stadt jedoch den Kaufpreis für Immobilien zugrunde, rangiert die Seidenstadt mit einer Preissteigerung um 17 Prozent im Jahr 2017 auf Platz drei aller 79 deutschen Großstädte. Grund dafür ist neben dem bundesweiten Zinstief nicht zuletzt auch die verkehrsgünstige Lage und die Nähe zu Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet. Parallel zu einem boomenden Immobilienmarkt steigt naturgemäß auch die Nachfrage nach Rechtssicherheit beim Immobilienkauf – die Spezialität der Krefelder Kanzlei GTW.

Rechtsanwäte Thorsten Wenning und Nils Röttges
„Wir Juristen spüren Veränderungen am Immobilienmarkt in der Regel etwas verzögert. Die vermehrte Nachfrage nach Immobilien führte in unserer Kanzlei jedoch sehr schnell zu einem deutlich größeren Mandantenkreis, und so bezogen wir im März dieses Jahres neue Räumlichkeiten, um mit dem Wachstum weiter Schritt halten zu können“, erklärt Nils Röttges, der gemeinsam mit seinem Kollegen Thorsten Wenning im Jahr 2005 die Kanzlei Wenning & Röttges gründete, die dann 2012 mit der überörtlichen Sozietät GTW mit Sitz in Düsseldorf fusionierte. Zuvor im Mies van der Rohe Business Park ansässig, weht die blau-rote Flagge der Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht seit diesem Jahr vor dem ehemaligen DGB-Gebäude an der Blumentalstraße. „Wir haben uns in den neuen Räumlichkeiten gut eingelebt und freuen uns gemeinsam mit unseren Mandanten und Mitarbeitern nicht nur über mehr Platz, sondern auch über die zentralere Lage“, resümiert Thorsten Wenning.
Einhergehend mit dem Umzug gab es mit Rechtsanwalt David Warnke, der sich primär dem Mietrecht widmet, auch personellen Zuwachs, um die gestiegene Nachfrage in allen Fachgebieten abdecken zu können. Das juristische Dreiergespann ist in Kooperation mit der Niederlassung in Düsseldorf, die sich insbesondere auch mit öffentlichem Baurecht befasst, so auch weiterhin allen juristischen Anfragen rund um das Thema Immobilien gewappnet: Nils Röttges ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berät vorwiegend Bauunternehmer, Bauträger und Architekten auf der einen, sowie Bauherren und Immobilienkäufer auf der anderen Seite bei allen Fragen rund um den Neubau und Neuerwerb von Immobilien. Thorsten Wenning ist sowohl Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als auch für Bau- und Architektenrecht und betreut vor allem Mandanten im Bereich der WEG-Verwaltung, also bei allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit bestehenden Eigentumswohnungen auftreten. „Mindestens genauso wichtig wie unsere Fachanwaltstitel und die damit einhergehende Erfahrung ist unsere große forensische Expertise, die wir durch das regelmäßige Vertreten von Mandanten vor Gericht gewährleisten können“, betont Fachanwalt Wenning.
“Wir haben uns in den neuen Räumlichkeiten gut eingelebt und freuen uns gemeinsam mit unseren Mandanten und Mitarbeitern nicht nur über mehr Platz, sondern auch über die zentralere Lage.”
Im Zuge des Immobilien-Booms in Krefeld sei vor allem im Bereich der Kaufvertragsprüfung eine deutlich gestiegene Nachfrage spürbar. „Ein Kaufvertrag beinhaltet zahlreiche rechtliche und vertragliche Fallstricke. Wir raten dringend zu einer juristischen Prüfung, denn viele Käufer sitzen dem weit verbreiteten Irrglauben auf, die notarielle Beglaubigung eines Kaufvertrages sei eine rechtliche Absicherung gegen Mängel und Vertragsbrüche – ein gefährlicher Irrtum, der unter Umständen existenzbedrohend werden kann“, warnt Immobilienrechtsexperte Röttges eindringlich. Schließlich kaufe man eine Immobilie in der Regel nur einmal im Leben und binde in ihr ein gewaltiges Kapital. „Was viele nicht wissen: Ein Notar kümmert sich insbesondere um die korrekte Abwicklung und muss stets einen neutralen Kaufvertrag erstellen“, ergänzt Rechtsanwalt Wenning, „Was sich hinter den einzelnen Klauseln verbirgt, kann man als Laie aber kaum überblicken, weshalb eine rechtliche Absicherung bei Neu- und Bestandsimmobilien immer unerlässlich ist.“
Neben der juristischen Prüfung des Vertrags empfehlen die Anwälte beim Hauskauf jedoch auch die Begehung durch einen Sachverständigen. „Baut man neu, ist eine baubegleitende Prüfung der Gewerke Usus. Doch auch beim Kauf von bestehenden Immobilien sollte man nicht gutgläubig sein. Für eine versierte technische Prüfung vermitteln wir gerne an kompetente Sachverständige, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten“, empfiehlt Rechtsanwalt Röttges. Vorsorge sei natürlich immer besser als Nachsorge. Allerdings stehe die Kanzlei auch Mandanten zur Seite, die eklatante Mängel erst nach Vertragsabschluss bemerken. „In solchen Fällen müssen wir die sogenannte Arglist-Hürde nehmen, dem Verkäufer also nachweisen, dass er Mängel bewusst verschwiegen hat“, so Rechtsanwalt Röttges weiter.
Ob nun präventiv oder kurativ – in jedem Fall profitieren Mandanten bei den erfahrenen Juristen aus dem Hause GTW von einer höchstmöglichen Expertise, einer umfassenden Betreuung und einem starken lokalen Netzwerk. Wer sich angesichts günstiger Zinsen und weiterhin steigender Kaufpreise noch zeitnah eine Immobilie in Krefeld sichern will, sollte am neuralgischen Punkt Kaufvertrag besser nicht sparen.
GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht, Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld, Tel.: 02151 56 78 60,
Mail: mail@g-t-w-kr.com, www.g-t-w-kr.com.