Manchmal ist es besser, sich vorher zu informieren: Nehmen wir zum Beispiel einen Unternehmer, der seinen beiden Kindern seine Firma vererben möchte. Um beiden gerecht zu werden, teilt er den Besitz auf: der Sohn bekommt das Unternehmen, die Tochter das Firmengrundstück mit Gebäude. Und schon bald gibt es ein unsanftes Erwachen – für den Wert von Gebäude und Grundstück sollen beide Neueigentümer plötzlich Steuern zahlen. Obwohl sich an den Sachwerten faktisch nichts geändert hat. „So einen Fall, bei dem unerwartet erhebliche Steuerzahlungen anfallen, die unter Umständen die Existenz des Unternehmens gefährden, lassen sich zumeist vermeiden, wenn man sich vorher sachkundig beraten lässt“, weiß Steuerberater Matthias Brinkmann. „Deshalb raten wir unseren Mandanten, sich gerade bei Erbangelegenheiten und Unternehmensnachfolge rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Dann können wir zusammen eine tragfähige Lösung finden.“
Brinkmanns Kanzlei, die „St-B-K Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld“, hat sich auf die Themen Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge spezialisiert. Mit fünf Rechtsanwälten und drei Steuerberatern gehört sie zwar noch nicht zu den Großkanzleien, hat aber in den 15 Jahren ihres Bestehens eine erhebliche Expertise erarbeitet. „Inzwischen kommt es gar nicht so selten vor, dass wir von Kolleginnen und Kollegen angesprochen werden, um sie in einzelnen Fragen zu unterstützen“, berichtet Matthias Brinkmann und fügt hinzu: „Vor allem in Spezialgebieten wie dem Erbschaftssteuerrecht, ist es für jemanden, der sich damit nur ab und zu befasst, unmöglich, den vollen Durchblick zu behalten, und das erst recht, seit der Gesetzgeber 2016 sehr komplexe Neuregelungen beschlossen hat.“ „In der Regel beraten wir unsere Mandanten – Unternehmer und vermögende Privatleute – natürlich direkt“, ergänzt Kanzleipartner und Steuerberater André Reischert. „Da geht es oft um Privathäuser, Boote, die Finca auf Mallorca und um die ganze Bandbreite von Unternehmenswerten. In manchen Fällen beraten wir zu der passenden Unternehmensrechtsform.“
- Rechtsanwalt Miles B. Bäßler hat sich auf Nachlassangelegenheiten und Testamentsvollstreckung spezialisiert
- Steuerberater André Reischert ist der Landwirtschaftsexperte der Kanzlei
- Steuerberater und Gründungspartner Matthias Brinkmann
Experte für Nachlassangelegenheiten und Testamentsvollstreckung ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Miles B. Bäßler – seit zwei Jahren auch Partner bei St-B-K. Sein Spezialgebiet ist das Erbrecht, insbesondere mit Auslandsbezug, und dabei besonders deutsch-japanische Erbrechtsfälle. „Haben Ehepartner in verschiedenen Ländern Vermögen, ist es gar nicht so einfach, ein in allen beteiligten Ländern gleichermaßen rechtsgültiges Testament aufzusetzen“, erklärt Bäßler und fügt hinzu: „Auch die Abwicklung des Testaments und der Nachfolge im Ausland ist durchaus komplex. Ein Ehegatten-Testament, nach dem bei Tod eines Partners der überlebende Partner alles erbt, ist in vielen Ländern nicht zulässig. Die in Deutschland häufigen Ehegatten-Testamente sind in Japan zum Beispiel ausdrücklich verboten. Das führt dazu, dass die Kinder bei Tod des Vaters sofort Miterben von Grundstücken oder Unternehmensanteilen werden, auch wenn das in Deutschland in einem notariell beurkundeten Testament ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.“ Um aufwändige und teure Gerichtsverfahren im Erbfall zu vermeiden, ist es auch hier sinnvoll, vorab ein tragfähiges Vermögensnachfolgekonzept zu entwickeln. Das gilt natürlich auch in rein deutschen Erbangelegenheiten, zum Beispiel, um durch eine professionelle Nachlassverwaltung zu vermeiden, dass eine Vererbung an zerstrittene Eheleute und sonstige Verwandte oder auch unmündige Kinder den Bestand eines Unternehmens gefährdet.
Zwei weitere Spezialgebiete der Krefelder Kanzlei sind Erbrecht für Kirchengemeinden und landwirtschaftliches Erbrecht. „Dass ein großer Glücksfall Fluch und Segen zugleich sein kann, erfahren manche Kirchengemeinden, wenn sie von einem wohlhabenden Gemeindemitglied Immobilien erben. Ehrenamtliche Gemeindevorstände sind oft überfordert, wenn sie plötzlich ein Mehrfamilienhaus verwalten und Pflichtteilsberechtigte abfinden sollen, wo sie sich bisher beispielsweise eher mit Fragen der Organisation eines Gemeindefestes befasst haben “, weiß Steuerberater Brinkmann. „Außerdem ist Testamentsvollstreckung – besonders für Laien – mit erheblichen Risiken verbunden, da man für Fehlentscheidungen mit seinem Privatvermögen haftet. Sie kann aber in vielen Fällen ein sinnvolles Instrument zur Gestaltung der Erbfolge sein“. Dabei sind die Partner der Kanzlei nicht nur selbst als Testamentsvollstrecker tätig, sondern sie beraten diese auch. Nicht ohne Risiko ist es auch, die Erbschaft eines selbständigen Landwirts nach Wunsch zu regeln. „In NRW sind Landwirtschaftsbetriebe meist in die ‚Höferolle‘ eingetragen, und dürfen nach dem hier geltenden Sondererbrecht nur an einen Hoferben übertragen werden, während die anderen Erben vergleichsweise geringe Abfindungen bekommen“, weiß André Reischert, der Landwirtschaftsexperte der Kanzlei. „Will man diese Vermögensaufteilung vermeiden, muss man den Betrieb rechtzeitig aus der Höferolle austragen lassen.“
Dank der besonderen Fachkenntnisse und Spezialisierung ist St-B-K inzwischen auf 25 Mitarbeiter angewachsen und befindet sich weiter auf Expansionskurs. So wird Anfang 2019 eine weitere Steuerberaterin mit ins Team kommen. „Besonders stolz sind wir auf den hohen Beratungsanteil in unserem Arbeitsbereich Steuerberatung“, freut sich Gründungspartner Matthias Brinkmann, der hinzufügt: „Bei uns macht die Beratung etwa ein Drittel aus, während viele Kanzleien nur fünf bis acht Prozent ihrer Zeit dafür übrig haben.“ Möglich wird dieser hohe Beratungsanteil auch durch die intensive Anwendung moderner Digitaltechnik. „Bei uns werden alle Belege elektronisch erfasst, und für Rechnungsstellung und Lohnbuchhaltung empfehlen wir unseren Mandanten spezielle Programme, die diese Arbeiten weitgehend automatisieren“, so Matthias Brinkmann. „Der geringe Anteil an langweiligen Routinearbeiten trägt auch sehr zur Zufriedenheit unserer Mitarbeiter bei. Außerdem setzen wir auf Teamgeist und eine flache Hierarchie. Die Tür der Chefs steht bei uns immer offen – und auch neben der Arbeit haben wir Spaß miteinander.“
St-B-K Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld
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