Es ist ein globales Problem, das Großstädte europaweit betrifft: leerstehende Ladenlokale im Innenstadtbereich. Mannigfaltige Studien von namhaften, unabhängigen Stiftungen belegen die Brisanz des Themas, Ansätze zur Behebung des Missstands beschäftigen öffentlich geförderte Projekte ebenso wie kommunale Interessengemeinschaften – so auch in Krefeld.

Guenter Puff, Architekt und ehemaliger Centermanager des Hansa Zentrums, kennt als Ur-Krefelder und Bewohner der Innenstadt seine Nachbarschaft wie seine Westentasche: „Mit dem noch ausstehenden Ratsbeschluss zum ,Urbanen Gebiet‘ kann sehr viel bewirkt werden.“
Dem ehemaligen Centermanager des Hansazentrums ist es eine Herzensangelegenheit, sein fachliches Wissen denjenigen zukommen zu lassen, die bereit sind, zugunsten eines attraktiven Stadtbildes in ihr Eigentum zu investieren, sozusagen eben jene „Urbanen Gebiete“ mitzugestalten und mit Leben zu füllen.
Eine nahe liegende Idee scheint, die nicht genutzten Gewerberäume in Wohneinheiten umzuformen. Was so einfach klingt, ist es in der Regel nicht. Seit den 1950er-Jahren besteht in der Seidenstadt ein Bebauungsplan, der im städtischen Kernbereich im Erdgeschoss Ladenflächen vorsieht, ab dem ersten Obergeschoss darf gewohnt werden. Um jahrelangen Forderungen auch aus anderen Ballungsräumen nachzukommen, hat der Bundestag am 9. März 2017 das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ verabschiedet, welches maßgeblich vorsieht, so genannte „Urbane Gebiete“ zu erschließen. Anders ausgedrückt heißt dies, dass das Bauen in dicht besiedelten städtischen Gebieten den Kommunen erleichtert wird. Mit der beschlossenen neuen Baugebietskategorie dürfen in Gewerbezonen Wohnungen gebaut und vorhandene Gebäude als Wohnraum genutzt werden. In Kraft getreten ist diese Städtebaunovelle zum 13. Mai 2017. Vor diesem Hintergrund wäre es ein Leichtes, bei Bedarf entsprechende Anträge von Krefelder Eigentümern zu genehmigen, jedoch fehlt bis dato ein Ratsbeschluss der Stadt, der besagte „Urbane Gebiete“ in die Baunutzungsverordnung einführt.
- ,Öffentliche Lagerräume‘ – wie sie den Ostwall säumen – möchte Guenter Puff im Kerngebiet der Seidenstadt nicht mehr sehen:
- „Wir bewegen uns auf das zweihundertste Jubiläum der Krefelder Wälle zu, es muss etwas geschehen.“
Bürokratische Hürden für Hauseigentümer
„Die Einkaufszonen in der Innenstadt haben sich verändert“, berichtet Architekt Guenter Puff, „viele Immobilien in den Seitenstraßen rechts und links der Hochstraße sowie im Bereich der vier Wälle bis hin zur Philadelphiastraße haben leerstehende Ladenflächen, die sehr gut in Wohnraum umgewandelt werden könnten.“ Dem ehemaligen Centermanager des Hansazentrums ist es eine Herzensangelegenheit, sein fachliches Wissen denjenigen zukommen zu lassen, die bereit sind, zugunsten eines attraktiven Stadtbildes in ihr Eigentum zu investieren, sozusagen eben jene „Urbanen Gebiete“ dank nachhaltiger Umnutzung mitzugestalten und mit Leben zu füllen. „Bereits mehrfach ist man an mich herangetreten und hat um meine Hilfe gebeten in Auseinandersetzungen mit dem Bauamt“, sagt Guenter Puff und nennt als prominentes Beispiel das Haus, welches in der Schwertstraße unmittelbar neben der Krefelder Kultkneipe ,Blauer Engel‘ steht. Dort war ein Blumenladen im Erdgeschoss geschlossen worden und der Besitzer beantragte, das Ladenlokal in ein Appartement umbauen zu können. Mit Erstaunen musste dieser Anfang des Jahres einem Schreiben der städtischen Bauaufsicht entnehmen, dass eine Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. „Mein Unverständnis ob dieses Entscheids war groß, da in vergleichbarer Lage auf der parallel verlaufenden Dreikönigenstraße ein sehr gelungenes Beispiel aus jüngster Zeit für das Überführen eines Gewerberaums in eine Parterrewohnung vorhanden ist“, beklagt sich der Fachmann für bauliche Fragen. „Auf Nachfrage im zuständigen Fachbereich erläuterte man mir, dass die Immobilie in der Schwertstraße sich im Kernbereich der Stadt Krefeld befinde, in welchem der Erlass aus der Nachkriegszeit greife.“ Zwar sei es möglich, sich über einen Dispensantrag aus diesem Kerngebiet befreien zu lassen, jedoch würden Entscheidungen hierüber einzig vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gefällt werden – und solche Verfahren könnten längere Zeit in Anspruch nehmen. „Diese Aussicht schreckt viele Inhaber ab, sodass sie ihre Vorhaben schnell wieder aufgeben und doch den nächsten Mietvertrag für ihr Ladenlokal aufsetzen“, erklärt Guenter Puff nicht ohne Verständnis für die Situation der Eigentümer sowie gleichzeitigem Unverständnis dem Stadtrat und seinem seit über einem Jahr ausstehenden Beschluss gegenüber.
„Der immer noch fehlende Ratsbeschluss zur Städte-baunovelle bindet Hauseigentümern die Hände.“
- Dem Eigentümer dieser Immobilie auf der Schwertstraße (oben) wurde ein Umbau von Gewerbe- zu Wohnraum nicht gestattet. Ein Haus auf der parallel verlaufenden Dreikönigenstraße (links), welches ebenfalls im Kerngebiet der Innenstadt steht, konnte hingegen gelungen umgewandelt werden; „Ein Grund hierfür wurde mir nicht genannt“, kommentiert Guenter Puff.
Die Wiederbelebung der Innenstadt als Fernziel
Dass über Umbaumaßnahmen manchmal nur wenige Meter entscheiden, zeigt ein anderes Beispiel auf dem Südwall, auf dem ein Objekt zum Verkauf angeboten wurde. „Die Lage für ein gut funktionierendes Geschäft war zu heikel. Ich wusste auch, dass der Interessent weder einen Kiosk, noch einen Handyladen im Erdgeschoss beherbergen wollte, geschweige denn einen, wie ich es nenne: ,öffentlichen Lagerraum‘, von dem es namentlich auf dem Ostwall einige Beispiele gibt“, kommentiert der Architekt im Ruhestand. Vor dem Hintergrund seiner negativen Erfahrungen suchte er umgehend Kontakt zum Bauamt, welchen er wie folgt beschreibt: „Man war äußerst freundlich und unterstützte mich sehr, indem man sich mit mir gemeinsam auf einer Karte von Krefeld die Kerngebietsflächen der Innenstadt anschaute, um festzustellen, dass das fragliche Haus bereits nicht mehr auf diesem Grund steht. Wäre es um das übernächste Haus gegangen, fiele es wieder unter die erwähnten Bestimmungen.“ Guenter Puff, aber auch zahlreiche Gleichgesinnte, fordern daher, dass der Bebauungsplan noch in 2018 durch den ausstehenden Ratsbeschluss gemäß der Städtebaunovelle vom 13. Mai 2017 geändert wird. „Krefeld hat und ist, begrenzt durch die vier Wälle, ein Einkaufszentrum und ist daher eine Stadt der kurzen Wege. Sie ist grün, erlebnisorientiert, attraktiv und birgt noch viel Potential“, betont er. Einen guten Weg, das Stadtzentrum in ein lebens- und wohnenswertes Quartier zu verwandeln, sieht er im kürzlich vorgestellten ,Zehn-Punkte-Plan‘ der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) ,Lebendige Innenstadt Krefeld e.V.‘: „Ich unterstütze die darin aufgezeigten Ansätze und Ersuchen an die Stadt ausdrücklich. Die gezielten und durchdachten Maßnahmen dienen langfristig der Belebung des Krefelder Kernbereichs.“
Guenter Puff, Architekt – Dipl.-Ing., Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Schall- und Wärmeschutz
Qualitätsmanagement, SiGe-Koordination, Schwertstraße 136, 47799 Krefeld,
Tel.: 0173 / 749 08 20
E-Mail: guenterpuff-architekt@gmx.de