Rainer Lucas, Dipl.-Ing. Architekt

Baukultur schafft und sichert das, was wir an unseren Städten lieben – ihre Einzigartigkeit, ihre erlebbare Geschichte in den Quartieren, den Plätzen, Straßen und Häusern. Sie lassen uns teilhaben an der Geschichte der Vergangenheit unserer Stadt. Um die Erhaltung, Verbesserung von Stadtbaukultur mit einer hohen Gestaltungs- und Lebensqualität weiterhin zu er­möglichen, sind Leitbilder zu entwickeln, sind Planungen erforderlich, die nachhaltig, dauerhaft und schön sein und mit unserer Kulturgeschichte im Einklang stehen müssen. Wir sollten uns deshalb mit aller Kraft um geordnete Leitbilder des Städtebaus bemühen, die auf einem breiten Verständnis von Stadtbaugeschichte und überlieferter Stadtbaukultur aufbauen und die Stadt im Ensemble sehen. Es reicht nicht aus, investorengerechte Grundstücke so zurecht zu filetieren, dass Einzelgebäude als sogenannte Supergebäude entstehen, ohne den Bezug zur Stadt erkennen zu lassen. Es muss gelingen, die Weichen einer Planung und Realisierung so rechtzeitig zu stellen, dass der Mehrwert städtischer Quartiere trotz Renditeorientierung nicht aus den Augen verloren geht. Es geht um die Qualität von öffentlichen Räumen, die Vitalisierung von sogenannten Erdgeschosszonen als Verbindung zum öffentlichen Raum mit qualitätvollen unterschiedlichen Nutzungen, also um erlebbare Identitäten.

Roman Bühner-Lomberg und Heike Lomberg, Geschäftsführer bei Lomberg.de Immobilien GmbH & Co. KG

Wie immer müssen alle Standpunkte berücksichtigt werden. Als Makler erachten wir das Bewahren von Werten – und das können auch architektonische bzw. bauwürdige Leistungen sein – als erhaltenswert. Als Eigentümer sind unsere Herzen eher geteilt. Eine Seite besteht auf die Erhaltung von Denkmälern, die andere Seite sieht die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund. Es sollte nicht geschehen, dass eine Liegenschaft aufgrund kaum erfüllbarer Auflagen, so unattraktiv für den Eigentümer wird, dass eine Sanierung oder ein Erhalt nicht mehr umsetzbar ist. Wir sind verpflichtet, historische Bauten zu schützen, jedoch nur unter Berücksichtigung einer rentabilitätsgestützten Machbarkeitsstudie.

Dipl.Ing./Architekt Björn Morscheck, Geschäftsführer bei ISOTEC

Bei Umbauten für eine zeitgemäße Nutzung sollte stets die Erhaltung der historischen Bausubstanz im Vordergrund stehen. So gibt es zahlreiche positive Beispiele für die Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude, welche auf imponierende Weise mit moderner Architektur ergänzt wurden, aber ihren ursprünglichen Charakter behalten. Für den mit einer solchen Aufgabe betrauten Sanierer erfordert dies Fingerspitzengefühl und auch eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

Als Spezialist für Sanierungen gegen Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden hat die Firma ISOTEC regelmäßig mit solchen Projekten zu tun. Dazu zählen etwa Bahnhöfe, stillgelegte Farbiken oder alte Mühlen, aber auch eine Krefelder Hofanlage aus dem 15. Jahrhundert, die nun sehr erfolgreich als Golfclub genutzt wird.

Wir sind davon überzeugt, dass der Einsatz hochwertiger Sanierungstechnologie ein wichtiger Baustein dafür ist, historische Gebäude bei Wahrung ihres ursprünglichen Erscheinungsbildes erfolgreich für aktuelle Zwecke nutzen zu können.

Michael Heß, Geschäftsführer BEI Haus & Grund Krefeld Niederrhein e.V.

Als Jurist stellt man sich meist zunächst die Frage nach der Definition der Begriffe. Was ist also historische Bausubstanz? Das überwiegend in der Krefelder und auch Uerdinger Innenstadt verbreitete Drei-Fenster-Haus, meist um 1900 errichtet, würden wohl die Meisten ohne Umschweife zu der historischen Bausubstanz Krefelds zählen. Wie sieht es aber mit dem Stadthaus oder auch dem Seidenweberhaus aus? Schützenswert? Bei den beiden letztgenannten Beispielen werden die Meinungen wohl sehr auseinandergehen – je nachdem, wen man fragt. Vielleicht hilft ein Blick ins Gesetz weiter. So finden sich im Denkmalschutzgesetz NRW folgende Formulierungen: „Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen (…). Baudenkmäler (…) sind so zu nutzen, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist.“

Aus der gesetzlichen Formulierung wird deutlich, dass der Gesetzgeber dem Nutzen der historischen bzw. denkmalgeschützten Immobilie einen hohen Stellenwert eingeräumt hat. Somit muss bei allem Verständnis für erhaltenswerte historische Bausubstanz eine zeitgemäße und vor allem wirtschaftlich tragfähige Nutzung möglich sein. Anderenfalls wird man zum einen keine privaten Immobilieneigentümer finden, die bereit sind, mit hohem eigenem Engagement historische Bausubstanz zu erhalten. Zum anderen kann sich auch die öffentliche Hand den Erhalt solcher Immobilien ohne sinnvolle Nutzung schlicht nicht leisten – das Stadthaus lässt grüßen!